FÖRDERUNG !

vom Staat. Geschenkt.

Pawlak.  Energiesparend Seit 1965.  Vertrauen von Anfang an!

Darum Pawlak. Auch 2023.

Ihr Handwerkspartner für Fenster, Türen, TORE, RollLÄden und Markisen

Energiesparende Fenster – sicher, warm und leise-, stilvolle Haustüren und automatische Rollläden. Aus edlem Holz, langlebigem Kunststoff oder solidem Aluminium. Schattige Markisen, schützende Vordächer, solide Tore, massiver Einbruchschutz und verwandte Produkte rund ums Haus von regionalen Herstellern und so nachhaltig wie möglich. Schon immer energiesparend, Top-Qualität und selbstverständlich TÜV-zertifizierte RAL-Montage. Alles aus einer Hand mit nur einem Ansprechpartner zum Festpreis, oft mit staatl. Fördermöglichkeiten.

Über 20.000 Kunden seit 1965 mit mehr als 200.000 montierten Elementen bilden die Basis unseres heutigen Know-hows. Qualifizierte Mitarbeiter und versierte Partner stehen für exakte Fertigung, beste Qualität und solide Montage. Kundendienst und Service sorgen dafür, dass alles läuft. Auch wenn es mal wider Erwarten nicht laufen sollte.

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Fördermittel

NEU – Staatliche Förderung mit bis zu 20% der Investitionssumme auf die Renovierung von Fenstern und Haustüren inklusive den kompletten Montagekosten mit MwSt.

Moderne Fenster und Haustüren sind sicher und bieten höchsten Komfort sowie modernen Wärme- und Schallschutz. Seit Jahresbeginn gibt es nun einen weiteren guten Grund zum Austausch von Fenstern und Haustüren: Der Staat bezuschusst Sie als Haus- und Wohnungsbesitzer mit zunächst 15% der Investitionssumme!

In Verbindung mit einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bekommen Sie darüber hinaus noch 5% Extrabonus. Sie dürfen sich somit über diese 20%ige Ersparnis freuen und leisten durch den Umstieg auf energieeffiziente Produkte einen Beitrag zum Klimaschutz.

Fördermittel individuell ausrechnen !

Nutzen Sie die Förderung!

Fenster sind die Nr.1 in der Gebäudesanierung. Bei einer Modernisierungsmaßnahme ist die Reihenfolge extrem wichtig. Wenn zuerst die alten Fenster ausgetauscht werden, kann später eine neue Heizanlage entsprechend kleiner dimensioniert werden.

Die technische Weiterentwicklung von Fenstern, Glas  und Haustüren war in den letzten 10-15 Jahren wirklich rasant. Gleichzeitig sind die Energiekosten extrem gestiegen. Heutige, moderne Fenster und Türen bieten neben mehr Sicherheit und Komfort eine sehr viel bessere Energieeffizienz. Bei den aktuellen und stetig steigenden Energiekosten rechnet sich der Austausch von Fenstern und Haustüren (auch wenn die Elemente „noch gut“ sind)– und Sie profitieren gleichzeitig von mehr Behaglichkeit und Wohnkomfort.

Welche Fördermaßnahme passt zu Ihnen?

Ihre 15% Förderung können Sie über zwei unterschiedliche Programme erhalten: Zum einen über eine Erstattung im Rahmen der privaten Steuererklärung nach §35c EStG, zum anderen über das Programm BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) ggfs ergänzt um den 5% Extrabonus.

Beide Alternativen haben spezifische Vorteile. Sie sollten abwägen, welches Programm besser zu Ihnen passt. Auch Rolladen Pawlak, als Ihr Fachpartner, kann Sie dazu beraten und Hilfestellung geben.

Was wird gefördert?

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

Die Wärmedämmung von Wänden
Die Wärmedämmung von Dachflächen
Die Wärmedämmung von Geschossdecken
Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
Die Erneuerung der Heizungsanlage
Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Die energetische Baubegleitung und Fachplanung!

Wie wird gefördert?

A. Steuerliche Förderung nach §35c EStG

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

Die staatliche Förderung beträgt 15% der gesamten Material- und Lohnkosten. Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt. Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden.
Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden

Was sind die Anforderungen?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

Das Objekt ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. d.h. vermietete Objekte sind in diesem Programm nicht förderfähig.

Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.

Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum.

Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn)

Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme in Anspruch genommen.

Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)

Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)

Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.

Wie komme ich an den Zuschuss?

Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen. Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie einfach unsere Handwerkerrechnung ein. Informieren Sie sich auch bei Ihrem Steuerberater.

Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:
Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme, im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme, im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme.

Achtung:
Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt, d.h. nur wer noch in relevantem Maße Einkommenssteuer zahlt, kommt für diesen wirklich einfachen Weg in Frage. 

Sollten Sie nur noch wenig bis keine Einkommenssteuer zahlen, ist im Regelfall eine KfW-Förderung vorzuziehen.
Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen!

Gut zu wissen: Sie müssen mit den Umbauten nach dem 31.12.2019 begonnen haben und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abschließen.

B. BAFA Zuschuss – BEG EM

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung beträgt 15% der gesamten Material- und Lohnkosten (inkl. MWST)
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 €.
Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 12.000 EUR je Wohneinheit begrenzt.
Für die maximale Förderung von 12.000 EUR können also 60.000 EUR je Wohneinheit investiert werden.

Achtung:
Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.

Was sind die Anforderungen?

Sie sind Eigentümer eine Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder
Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder Ersterwerber eine sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse)
Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt.
Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.
Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)
Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)
Der U-Wert der Außenwand muss kleiner oder gleich dem UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren sein.

Wie komme ich an den Zuschuss?

Für dieses Förderprogramm muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) mit eingebunden werden. Er berät Sie vorab über geeignete und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für Ihr Projekt und erstellt nach technischer Prüfung die ‚Bestätigung zum Antrag‘. Die Kosten für den Energieeffizienz-Berater sind über eine gesonderte Förderung zu 50% abzugsfähig.
Im BAFA Zuschussportal beantragen Sie den Zuschuss.
Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument‚ Bestätigung nach Durchführung
Im BAFA Zuschussportal bestätigen Sie die Durchführung der Sanierung mit dem Dokument‚ Bestätigung nach Durchführung‘ und erhalten den BAFA Zuschuss ausbezahlt.

Achtung:
Der Antrag muß vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dazu gehört auch die Bestätigung des EEE. Insofern ist dieses Verfahren etwas bürokratischer und dauert deutlich länger, dafür ist die Förderung etwas höher. Dies muss im Einzelfall abgewägt werden.

Wie bekomme ich den 5% Extra Bonus (iSFP)

Der iSFP bringt für Eigentümer 5% mehr Förderung. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen 15% BAFA-Zuschuss für neue Fenster und Türen noch einen extra Bonus in Höhe von 5%!

Der iSFP muss von einem EEE vorab erstellt werden und umfasst die gesamte Gebäudekonzeption. Der Experte erstellt dann im Grunde ein komplettes Sanierungskonzept, das aber nur Empfehlungscharakter hat. Es gibt Ihnen einen Überblick was alles am Haus wie modernisiert werden könnte bzw. sollte.

Alle Angeben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen und Gesetze.

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Weitere Informationen:

Förderung Fenster & Türen
Energieeffizienz-Experte (EEE) und iSFP
Steuerliche Förderung

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