FÖRDERUNG !

vom Staat. Geschenkt.

Fördermittel

0. lokale Förderung der Stadt Essen

Die Stadt Essen fördert die energetische Gebäudemodernisierung von Wohngebäuden auf dem Stadtgebiet Essen.

Gefördert werden energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen u.a. an der Gebäudehülle, d.h. auch Fenster und Haustüren. Der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht erteilt sein. Die Maßnahmen dürfen somit erst nach Antragsstellung begonnen werden und müssen mindestens die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden, Eigenleistung ist nicht förderfähig.

Die Förderung umfasst:
G2 Erneuerung von Fenster und Fenstertüren mit 80 Euro/m2, sowie
G6 250 Euro pauschal für jede neue Haustüre/AbschlusS-Aussentüre (zw. beheiztem und unbeheiten Raum) und
G7 Dämmung / Austausch / Einbau Rollladenkästen (je Stück) 40 Euro

sofern eine Energieberatung (Energie-Effizenz-Experte) beauftragt ist und ein indiv. Sanierungs-Fahrplan (ISF) erstellt wird, so wird dies mit
E1 Energieberatung 100 Euro pauschal

gefördert.

Darüber hinaus ist mit Nachweis* eines Energie-Effizenz-Experten ein Bonus B1 von weiteren 50% der vorgenannten Förderung möglich, sofern die BEG Richtlinien für alle Produkte eingehalten werden.

Die Obergrenze der Förderung beträgt 10.000 Euro pro Objekt. Gefördert wird solange Geld vorhanden ist.
Die Förderanträge werden ausschließlich im Serviceportal der Stadt Essen gestellt.

Das Programm der Stadt Essen lässt Doppelförderung zu!

Antrag: Stadt Essen/Sanierung
Wir beraten Sie gerne.

1. Staatliche Förderung mit bis zu 20% der Investitionssumme auf die Renovierung von Fenstern und Haustüren inklusive den kompletten Montagekosten mit MwSt.

Moderne Fenster und Haustüren sind sicher und bieten höchsten Komfort sowie modernen Wärme- und Schallschutz. Seit einiger Zeit gibt es nun neben Energieeinsparung und Komfort einen weiteren guten Grund zum Austausch von Fenstern und Haustüren: Der Staat bezuschusst Sie als Haus- und Wohnungsbesitzer im Programm BEG EM durch die BAFA.

Die Förderung läuft aktuell in zwei Alternativen Säulen

  1. für selbstgenutztes Eigentum 20% über die Einkommenssteuererklärung über 3 Jahre oder
  2. 15% Zuschuss nach Rechnungsstellung plus ggf. weiterer 5% über einen sog. BAFA-Antrag.
    Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft. Anträge für einzelne Effizienzmaßnahmen können aktuell weiterhin gestellt werden! (Aktuelle Informationen)

Hinweis zum EU-Beihilferecht
Das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.

Die Kombination der Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.

Weitere Informationen sind unter Punkt 8.6 der aktuellen Förderrichtlinie BEG EM zu finden. Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW. Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierungausgeschlossen.Für ein Gebäude können jedoch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen und ggf. von unterschiedlichen Antragstellern (z. B. Hauseigentümer, Contractoren) gestellt werden, solange die nach der Richtlinie festgelegten Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben eingehalten werden.

Also: Am Einfachsten geht dies für Ihre selbstgenutzte Immobilie/Anteil direkt über die Steuererklärung (auf 3 Jahre: 7%/7%/6% Erstattung) und ohne Wartezeit(!).  Sie können einfach anfangen und reichen die Rechnung(en) bei der Steuererklärung auf Basis spezieller Anträge/Formulare (wir stellen Ihnen die notw. Formulare aus) ein und bekommen über 3 Jahre 20% (max. 40.000)Euro auf Ihre Steuerschuld angerechnet. Einfacher und schneller geht es nicht. Dieses Programm eignet sich jedoch nur, sofern Sie Steuern zahlen müssen, da eine Anrechnung auf die Steuerschuld (Obergrenze) erfolgt. Wir beraten Sie gerne.

Nutzen Sie diese Förderung!

Fenster sind die Nr.1 in der Gebäudesanierung. Bei einer Modernisierungsmaßnahme ist die Reihenfolge extrem wichtig. Wenn zuerst die alten Fenster ausgetauscht werden, kann später eine neue Heizanlage entsprechend kleiner dimensioniert werden.

Die technische Weiterentwicklung von Fenstern, Glas  und Haustüren war in den letzten 10-15 Jahren wirklich rasant. Gleichzeitig sind die Energiekosten extrem gestiegen. Heutige, moderne Fenster und Türen bieten neben mehr Sicherheit und Komfort eine sehr viel bessere Energieeffizienz. Bei den aktuellen und stetig steigenden Energiekosten rechnet sich der Austausch von Fenstern und Haustüren (auch wenn die Elemente „noch gut“ sind)– und Sie profitieren gleichzeitig von mehr Behaglichkeit und Wohnkomfort.

Was wird gefördert?

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

Wie wird gefördert?

A. Steuerliche Förderung nach §35c EStG

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten. Die maximalen förderfähigen Investitionskosten liegen bei 40.000,- € pro Wohneinheit.

Was sind die Anforderungen?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

Das Objekt ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. d.h. vermietete Objekte sind in diesem Programm nicht förderfähig. Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.

Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum.

Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn)

Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme in Anspruch genommen.

Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)

Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)

Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.

Die Leistung muss durch einen Fachbetrieb (bei Pawlak gegeben) erbracht werden, entsprechend bestätigt werden (bei Pawlak gegeben) und die Rechnung muss unbar auf das Konto des Fachbetriebes gezahlt werden. Auch Anzahlungen oder Teilzahlungen dürfen nicht in bar erfolgen.

Wie komme ich an den Zuschuss?

Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen. Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie einfach unsere Handwerkerrechnung ein. Informieren Sie sich auch bei Ihrem Steuerberater.

Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:

Achtung:
Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt, d.h. nur wer noch in relevantem Maße Einkommenssteuer zahlt, kommt für diesen wirklich einfachen Weg in Frage. 

Sollten Sie nur noch wenig bis keine Einkommenssteuer zahlen, ist im Regelfall eine KfW-Förderung vorzuziehen.
Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen!

Gut zu wissen: Sie müssen mit den Umbauten nach dem 31.12.2019 begonnen haben und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abschließen.

B. BAFA Zuschuss – weiterhin möglich

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung beträgt 15% der gesamten Material- und Lohnkosten (inkl. MWST)
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 €. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit liegt bei 30.000 €.
Dieser Wert kann mit Hilfe eines vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) auf 60.000,- € pro Wohneinheit verdoppelt werden.
Damit könnte dann die Förderung pro Wohneinheit 12.ooo € Betragen

Achtung:
Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.

Was sind die Anforderungen?

Sie sind Eigentümer eine Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder
Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder Ersterwerber eine sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse)
Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt.
Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.
Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)
Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)
Der U-Wert der Außenwand muss kleiner oder gleich dem UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren sein.
Fachbetrieb, unbare Zahlung

Wie komme ich an den Zuschuss?

Als erstes benötigen Sie einen Fachpartner mit erteiltem Auftrag für dieses Projekt. (Der Auftrag wird unter der Bedingung der Förderung abgeschlossen) Für dieses Förderprogramm muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) mit eingebunden werden. Er berät Sie vorab über geeignete und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für Ihr Projekt und erstellt nach technischer Prüfung die ‚Bestätigung zum Antrag‘. Die Kosten für den Energieeffizienz-Berater sind über eine gesonderte Förderung zu 50% abzugsfähig.
Im BAFA Zuschussportal beantragen Sie dann den Zuschuss.
Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument‚ Bestätigung nach Durchführung
Im BAFA Zuschussportal bestätigen Sie die Durchführung der Sanierung mit dem Dokument‚ Bestätigung nach Durchführung‘ und erhalten den BAFA Zuschuss ausbezahlt.

Achtung:
Der Antrag muß vor Beginn der Maßnahme gestellt werden aber nach Erteilung des Auftrages an den Fachpartner (Rolladen Pawlak). Dazu gehört auch die Bestätigung des EEE.

Wie bekomme ich den 5% Extra Bonus (iSFP)

Der iSFP bringt für Eigentümer 5% mehr Förderung. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen 15% BAFA-Zuschuss für neue Fenster und Türen noch einen extra Bonus in Höhe von 5% und die max. Investitonssumme pro Wohneinheit verdoppelt sich!

Der iSFP muss von einem EEE vorab erstellt werden und umfasst die gesamte Gebäudekonzeption. Der Experte erstellt dann im Grunde ein komplettes Sanierungskonzept, das aber nur Empfehlungscharakter hat. Es gibt Ihnen einen Überblick was alles am Haus wie modernisiert werden könnte bzw. sollte.

Alle Angeben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen und Gesetze.

Fördermittel individuell ausrechnen !

Weitere Informationen:

Förderung Fenster & Türen
Energieeffizienz-Experte (EEE) und iSFP
Steuerliche Förderung

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Mo-Do: 10:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 10:00– 16:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 13:00 Uhr

Mittagspause:
Mo-Fr: 12:30-13:00 Uhr

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